Leitungsebenen und Unternehmensfunktionen am Bau

Die Leitungsebenen bzw. das Management stehen für eine kompetente Führung in der Planung, der Umsetzung, der Bewirtschaftung und der Kontrolle eines Bauvorhabens.
Aufgrund der schieren Größe und Komplexität vieler Bauvorhaben sind Begrifflichkeiten entstanden, welche wie folgt hierarchisch dargestellt sind:

  • Bauherr
    Dieser steckt die Ziele für die Größe, Funktion, seine Vorstellung von der Qualität und den Kostenrahmen des Bauvorhabens.
  • Projektsteuerer / Projektmamanager
    Der Projektsteuerer nimmt die Aufgaben aus dem Bereich des Bauherrn wahr, wenn diese vom Fachwissen und vom Aufwand her eine Überforderung darstellen könnten.
  • Objektplaner
    Er ist der planende und bauleitende Architekt. Seine Hauptaufgabe ist auf der einen Seite der Entwurf und auf der anderen Seite die Projektleitung der technischen sowie terminlichen Abwicklung des Bauvorhabens.
  • Generalplaner
    Außer der Architektenleistung übernimmt dieser die Fachplanung, wie zum Beispiel die Planung von Heizung, Lüftung und Sanitär als auch die Tragwerksplanung. Es kommt nicht selten vor, dass er diese Leistung an Nachunternehmer vergibt.
  • Generalunternehmer
    Der Generalunternehmer erbringt alle Leistungen für das gesamte Bauvorhaben, von welchem er einen Teil vergibt. Den größten Teil, oft sind es die Rohbauarbeiten, führt er selber aus.

Besondere Funktionen der Unternehmen

Meist werden Aufträge vom Auftragnehmer an andere Unternehmen. Sie führen die Leistungen gar nicht oder nur teilweise aus. Folgende Begrifflichkeiten treten dabei auf:

  • Der Generalübernehmer
    auch Gesamtübernehmer genannt, ist für das gesamte Bauprojekt verantwortlich und erbringt selbst keine Leistungen.
  • Der Generalunternehmer
    auch Gesamtunternehmer genannt, ist für das gesamte Bauprojekt verantwortlich, wobei er aber einen Teil der Bauleistungen selbst erbringt und einen anderen Teil auf eigene Rechnung an andere Unternehmen vergibt.
  • Der Hauptunternehmer
    auch Erstunternehmer genannt, erbringt das Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn selbst.
  • Der Nachunternehmer
    allgemein bekannt als Subunternehmer, bekommt den Auftrag vom Hauptunternehmer. Eine Rechtsbeziehung zum Bauherrn besteht nicht.
  • Der Nebenunternehmer
    erbringt neben dem Hauptunternehmer Leistungen am Bau. Zum Bauherren besteht eine Rechtsbeziehung.

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